Der Weg zum eigenen Kleingarten muss nicht kompliziert und umständlich sein. Damit Sie sich bestmöglich ein Bild darüber machen können, was mit einem Kleingarten auf Sie zukommt, haben wir hier einige Infos zusammengefasst.
Sie können sich auch direkt bewerben. Es schadet aber nicht, sich auf dieser Seite über Mitgliedschaft und Pacht zu informieren.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wie kann ich einen Garten bei Ihnen kaufen?
Gar nicht. Sie können lediglich eine Parzelle wie in jedem anderen Kleingärtnerverein pachten. Die Grundstücke gehören der Stadt Neuss und werden den Kleingärtnern im Rahmen des sog. Generalpachtvertrages den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Neuss zur Bewirtschaftung überlassen. Der Stadtverband der Kleingärtnervereine Neuss sowie wir als Verein und Verpächter tragen dafür Sorge, dass Sie sich bei allen Freiheiten und aller Individualität an ein paar Eckpunkte halten, die diese Verträge mit sich bringen. Keine Sorge: Alle Details werden Ihnen im persönlichen Gespräch erläutert.
Was bedeutet eigentlich „Verein“?
Vereine wie der Kleingärtnerverein Altstadt organisieren alles, was das „Drumherum“ um einen Kleingarten betrifft. Damit sind wir auch erster Ansprechpartner für unsere Mitglieder, etwa bei Gartenfragen. Dazu organisieren wir auch die Gemeinschaftsarbeit, die durch unsere Mitglieder zu leisten ist und im Rahmen des Generalpachtvertrages an die Stadt Neuss zu erbringen ist.
„Verein“ bedeutet übrigens auch, dass wir im Kleingärtnerverein Altstadt sehr auf eine gute Gemeinschaft achten. Die Kleingärtnerei soll schließlich Freude bereiten. Insofern ist es bei uns selbstverständlich, dass unsere Mitglieder sich aktiv im Vereinsleben einbringen und z. B. bei Sommerfesten anpacken, und dass sich gegenseitig geholfen wird.
Wie strikt sind die Regeln und Vorschriften im Kleingärtnerverein?
Wie schon erwähnt, haben Sie bei der Bewirtschaftung Ihrer Parzelle viele Freiheiten. Dennoch dürfen geltende Gesetze und Bestimmungen nicht ignoriert werden. Der Generalpachtvertrag mit der Stadt Neuss regelt die Details zur Verpachtung. Die Satzung unseres Vereins stellt sicher, dass das Vereinsleben funktioniert und die Mitglieder sich entfalten können. Und das Bundeskleingartengesetz soll auch nicht unerwähnt bleiben.
Das alles bedeutet nicht, dass der Vorstand irgendwann unangekündigt mit dem Lineal in Ihrem Garten aufschlägt, um die Rasenhöhe auf Korrektheit zu überprüfen. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Vorstand und Mitglieder denen auf die Schulter tippen werden, die etwa wiederholt die Mittagsruhe mißachten, die Gemeinschaftsarbeit schwänzen oder sonst das Vereinsleben beeinträchtigen. Wir kommen auch auf Mitglieder zu, die nicht erlaubte Pflanzen und Sträucher anbauen, die Hecken deutlich zu hoch sind oder der Garten sich in einem allgemein schlechten Zustand befindet. Und: Bei konkreten Fragen zu Anbau, Pflanzen und Co. kann gerne das Gespräch mit dem Vorstand bzw. dem Fachberater gesucht werden.
Sind die Kleingärtnervereine nicht hoffnungslos überlaufen?
Schon vor der Corona-Pandemie haben wir einen ordentlichen Stand an Bewerbungen gehabt. Auch heute ist es so, dass wir grundsätzlich mehr Bewerbungen haben, als Kleingärten aktuell zu verpachten sind. Das muss Sie aber nicht abschrecken. Auch wenn die Aufnahme auf unsere Warteliste keine Garantie ist, tatsächlich Mitglied zu werden und einen Kleingarten zu erhalten (das eine geht nicht ohne das andere) — hoffnungslos ist es in keinem Fall. Die Geduld müssen Sie in jedem Fall mitbringen. Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden.
Alles verstanden. Wie kann ich nun Mitglied werden und einen Kleingarten pachten?
Schicken Sie uns eine E-Mail und stellen Sie sich vor! Wir als Vorstand sind sehr daran interessiert zu wissen, wer Mitglied in unserer Gemeinschaft werden mag. Erzählen Sie ganz ungezwungen und formlos von sich, wer Sie sind und was Sie antreibt. Übrigens: Gartennovizen und Vollprofis sind gleichermaßen gern gesehen!